Förderverein Rückenwind e. V.

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 nahm der Förderverein der Grundschule und des Hortes Rottluff seine Tätigkeit auf. Seit dem Umzug in die neu sanierte Grundschule „Hans-Carl von Carlowitz“ im Jahr 2017 arbeitet der Förderverein am neuen Standort in Rabenstein für Schule und Hort. Der Name des Vereins „Rückenwind“ steht für unser Programm. Rückenwind braucht jeder (Schüler, Lehrerinnen und Horterzieherinnen), damit neue, anspruchsvolle und motivierende Wege des Lernens und Lehrens gegangen werden können, Horizonte erweitert werden und Kreativität gefördert wird.

Für die zur Zeit ca. 100 Mitglieder steht die materielle und ideelle Unterstützung von Schule und Hort im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. Das betrifft zum Beispiel die materiell-technische Ausstattung, Sportgeräte, Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Sportgruppen, Chor und Tanzgruppe, Schul- und Hortfeste.

Schule und Hort sind als Träger der öffentlichen Hand nicht berechtigt, Spenden entgegen zu nehmen, wohl aber „Rückenwind“ als eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der auch berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen.

So ist der erklärte Vereinszweck mit Hilfe kleiner und größerer Sponsoren zu unterstützen, dass das Lernen und Leben in Schule und Hort lebendiger und bunter wird.

Vorstand

 

  • Vorsitzende: Kay Weichert
  • Kassenwart: Katja Otto
  • stellv. Vorsitzende: Peggy Hempel
  • stellv. Vorsitzende: Claudia Lippold
  • stellv. Vorsitzende: Patricia Müller


Was wurde bisher erreicht

Lesen Sie den fortlaufenden Tätigkeitsbericht des Vereins.

Satzung

Sie können hier die Satzung unseres Vereins lesen.

Mitglied

Wir freuen uns über jeden, der uns bei unserer Vereinsarbeit unterstützen möchte. Sie können sehr gerne Mitglied im Verein werden. Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Förderverein Rückenwind e.V.

Die nächsten Termine

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Standort der Schule

Wichtiger Hinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt ( Transparenzanspruch). Schulen sind tranparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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