ab 16:30 Uhr Ausgabe der Hortunterlagen auf dem Hof
18:30 Uhr Begrüßung auf dem Hof durch die Schulleiterin
danach EA mit der Klasse in einem Klassenzimmer
Keine Termine |
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt ( Transparenzanspruch). Schulen sind tranparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.